Seit März 2024 ist der Beschuldigte bei der Y.________ zu 100% befristet angestellt, nachdem ihm seine frühere Arbeitgeberin aus betrieblichen Gründen gekündet hat. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichts ist eine erhöhte Strafempfindlichkeit nur bei aussergewöhnlichen Umständen zu bejahen. Die Verbüssung einer Freiheitsstrafe ist für jede arbeitstätige und in ein familiäres Umfeld eingebettete Person mit einer gewissen Härte verbunden. Der Verlust der Arbeitsstelle ist in aller