1526). Seit dem Vorfall vom 16. Mai 2020 hatte der Beschuldigte gemäss dem Leumundsbericht in zwei Fällen mit der Polizei zu tun. Zum einen erhielt er eine Busse, die er bezahlte. Zum anderen erfolgte eine Meldung an die Polizei, als er am 24. Mai 2024 mit seiner Familie zeltete (vgl. Leumundsbericht vom 16. August 2023, pag. 1599). Infolge Geringfügigkeit der Vorfälle ist dies aber vernachlässigbar und wirkt sich nicht straferhöhend aus. An der Hauptverhandlung sagte der Beschuldigte unter anderem aus, er bereue die Fluchtfahrt vom 16. Mai 2020 zutiefst und würde diese rückgängig machen, wenn er könnte.