gessätzen zu CHF 20.00 und einer Busse von CHF 1'300.00 (PEN 18 885). Der Beschuldigte delinquierte wiederholt einschlägig während laufender Probezeit. Auch die vorliegend zu beurteilenden Straftaten erfolgten während laufender Probezeit des Urteils des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 24. Juli 2019 und innert verlängerter Probezeit des Urteils der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland vom 12. April 2016.