zu einer bedingten Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu CHF 30.00 mit einer Probezeit von 4 Jahren und einer Busse von CHF 2'400.00 verurteilt wurde (EO 15 9553). Am 12. April 2016 verurteilte ihn die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland wegen Hausfriedensbruchs zu einer bedingten Geldstrafe von 12 Tagesssätzen zu CHF 30.00 mit einer Probezeit von 3 Jahren und zu einer Busse von CHF 300.00 (BM 16 14048).