Erstmals wurde er am 6. Juli 2015 von der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wegen (mehrfacher) Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, das Betäubungsmittelgesetz und das Waffengesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 60.00 unter Ansetzung einer Probezeit von 3 Jahren und einer Busse von CHF 1'100.00 verurteilt (BM 15 18414). Weiter erfolgte am 15. Dezember 2015 eine Verurteilung durch die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau unter anderem wegen (mehrfacher) Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, das Betäubungsmittegesetz und das Waffengesetz, wobei der Beschuldigte