Der Beschuldigte ist mehrfach, grösstenteils einschlägig, vorbestraft (vgl. Strafregisterauszug vom 19. August 2024, pag. 1611 ff.). Erstmals wurde er am 6. Juli 2015 von der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wegen (mehrfacher) Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, das Betäubungsmittelgesetz und das Waffengesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 60.00 unter Ansetzung einer Probezeit von 3 Jahren und einer Busse von CHF 1'100.00 verurteilt (BM 15 18414).