Ergänzend ist festzuhalten, dass das befristete Arbeitsverhältnis bei der O.________ AG mit Ergänzung zum Arbeitsvertrag vom 30. Juni 2023 in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt wurde und er bis am 31. Dezember 2023 zu 100% dort fest angestellt war (pag. 1647). Nachdem die O.________ AG die Anstellung aus betrieblichen Gründen gekündigt hat, war der Beschuldigte kurze Zeit arbeitslos. Er hat sich um eine neue Anstellung bemüht und bereits nach kurzer Zeit eine solche bei der Y.________ gefunden, wo er seit dem 15. März 2024 zu 100% befristet angestellt ist (pag. 1561 und pag.