Der Auszug aus dem Betreibungsregister zeigt, dass auf den Beschuldigten nicht getilgte Verlustscheine aus Pfändungen im Gesamtbetrag von CHF 61'686.30 ausgestellt sind und weitere Betreibungen und Pfändungen offen sind (p. 1384). Es kann dem Beschuldigten jedoch zu Gute gehalten werden, dass er sich bemüht zeigt, diese etwa durch eine Lohnpfändung, allenfalls auch mit einer Insolvenzerklärung, zu tilgen (vgl. p. 1430 Z. 23 ff.).