Es sei auch zu einem Aufenthalt in einer Psychiatrie gekommen. Nachdem der Beschuldigte zum Vater gezogen ist, schloss er eine Lehre als Strassenbauer ab (vgl. zum Ganzen p. 1432 Z. 18 ff.). Zurzeit arbeitet der Beschuldigte in einem Pensum von 80 % als Mitarbeiter der Giesserei bei der O.________ AG. Das Arbeitsverhältnis ist bis am 09.07.2023 befristet (p. 1359 ff.; vgl. auch p. 1429 Z. 9 ff.). Der Beschuldigte wohnt alleine (p. 1363 ff.), er besucht jedoch seine Partnerin, die zurzeit zum zweiten Mal schwanger von ihm ist, und ihre gemeinsame Tochter vier Mal unter der Woche und am Wochenende (p. 1428 Z. 27 ff.).