23 messen. Auch hier kommt ein Asperationsfaktor von je 2/3 zur Anwendung, so dass insgesamt 14 Strafeinheiten zu asperieren sind. 18.2.4 Mehrfach begangenes Inverkehrsetzen eines nicht immatrikulierten Motorfahrzeugs (ohne Haftpflichtversicherung) Gemäss VBRS-Richtlinien ist für das Führen eines Motorfahrzeuges ohne Haftpflichtversicherung eine Strafe ab 12 Strafeinheiten auszufällen mit einer Verbindungsbusse von mindestens CHF 200.00 (Ziff. II/1.1, S. 7 f. der VBRS-Richtlinien).