Der Beschuldigte war sich bewusst, dass er Innerorts mit massiv überhöhter Geschwindigkeit fuhr und während seiner Fluchtfahrt zahlreiche Verkehrsregeln in krasser Weise verletzte. Er wollte dies auch, um seine Flucht durchsetzen zu können. Soweit die Verletzung elementarer Verkehrsregeln betreffend, handelte er demnach mit direktem Vorsatz. Aus seiner Fahrweise und seinen Aussagen ist zu schliessen, dass er die Tat im Bewusstsein des hohen Risikos eines Unfalls mit Toten und Schwerverletzten ausführte, auch wenn er den Erfolg (schwere Verletzung oder Tötung einer Drittperson) nicht wollte.