(Automarke), Verfolgungsjagd bis 18:20 Uhr) durch belebtes Siedlungsgebiet wirkt sich stark verschuldenserhöhend aus. In Anbetracht des Strafrahmens erscheint das objektive Tatverschulden im Einklang mit der Vorinstanz als mittelschwer. Die vorinstanzlich eingesetzte von Strafe von 20 Monaten würde jedoch einem noch leichten Verschulden entsprechen. Die Kammer erachtet eine Einsatzstrafe von 26 Monaten als dem Verschulden angemessen. 18.1.2 Subjektive Tatkomponenten Neben dem Vorsatz bezüglich der Verletzung einer elementaren Verkehrsregel ist auch ein Vorsatz betreffend die Risikoverwirklichung (sog. doppelter Vorsatz)