Durch die massiv übersetzte Geschwindigkeit und die erwähnten gefährlichen Fahrmanöver war das Risiko enorm hoch, dass der Beschuldigte weder rechtzeitig noch adäquat hätte auf ungeschützte Fussgänger, Velofahrer und andere Verkehrsteilnehmer reagieren können oder im Zuge einer Reaktion die Beherrschung über sein Fahrzeug verloren hätte und es in der Folge zu einem Unfall mit Schwerverletzten oder Todesopfern gekommen wäre. Mit seinem Verhalten gefährdete er nicht zuletzt auch seinen Mitfahrer (welcher sich auch tatsächlich ver-