Angesichts der frühen Uhrzeit und des schönen Wetters war zudem mit Fussgängern, Fahrradfahrern und – insbesondere im Wohnquartier – spielenden Kindern zu rechnen. Durch die massiv übersetzte Geschwindigkeit und die erwähnten gefährlichen Fahrmanöver war das Risiko enorm hoch, dass der Beschuldigte weder rechtzeitig noch adäquat hätte auf ungeschützte Fussgänger, Velofahrer und andere Verkehrsteilnehmer reagieren können oder im Zuge einer Reaktion die Beherrschung über sein Fahrzeug verloren hätte und es in der Folge zu einem Unfall mit Schwerverletzten oder Todesopfern gekommen wäre.