Gegen Ende der Fluchtfahrt überschoss er mit stark übersetzter Geschwindigkeit eine Linkskurve, die in ein Wohnquartier führte, und kollidierte infolgedessen mit einem Strassenschild. Einige der sehr waghalsigen Fahrmanöver würden bereits isoliert betrachtet genügen, um den Tatbestand der qualifizierten groben Verkehrsregelverletzung zu erfüllen. Zum Tatzeitpunkt am frühen Samstagabend des 16. Mai 2020 herrschte auf der Hauptverkehrsachse ein reges Verkehrsaufkommen.