Die Übertretungsbusse von CHF 900.00 (als Gesamtstrafe) samt Ersatzfreiheitsstrafe von 9 Tagen bei schuldhafter Nichtbezahlung, vorinstanzlich ausgesprochen wegen pflichtwidrigen Verhaltens nach Verkehrsunfall (Einsatzstrafe CHF 400.00, für drei weitere Pflichtverletzungen je CHF 100.00, ausmachend CHF 300.00 [asperierend CHF 150.00]), Inverkehrsetzens eines nicht immatrikulierten Motorfahrzeugs ohne Fahrzeugausweis und Kontrollschild (je CHF 140.00, ausmachend CHF 280.00 [asperierend CHF 140.00]) sowie wegen der Widerhandlungen gegen das BetmG (CHF 400.00 [asperierend CHF 200.00]; pag.