(Automarke)) parkierte der Beschuldigte daraufhin hinter einer weiteren Linkskurve vor der Liegenschaft «G.________strasse 165» und ergriff zusammen mit dem Beifahrer, U.________, zu Fuss die Flucht, konnte kurze Zeit später indes durch die Polizei angehalten und kontrolliert werden. Anlässlich dieser Fluchtfahrt ging [der Beschuldigte] vorsätzlich durch mehrfache grobe Verletzungen elementarer Verkehrsregeln, namentlich durch (teilweise besonders) krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und waghalsigen (Überhol-)Manövern, mit Gefährdung von entgegenkommenden Verkehrsteilnehmern, evtl. Fussgänger und nicht zuletzt des Beifahrers, U._____