Auf der G.________strasse überholte [der Beschuldigte] alsdann, trotz Gegenverkehr, waghalsig mehrere Personenwagen auf der Gegenfahrseite, sodass diese, um eine Kollision zu verhindern, stark abbremsen und/oder ausweichen mussten und beschleunigte sein Fahrzeug auf der auf 50km/h beschränkten Strasse derart, dass die Polizei Mühe hatte, dem Auto zu folgen resp. ihn ca. auf der Höhe der Liegenschaft G.________strasse 106 aus dem Gesichtsfeld verlor und die Verfolgung aus Gründen der Sicherheit und der Verhältnismässigkeit abbrechen musste, wobei davon auszugehen ist, dass der Beschuldigte auf der G.________strasse Tempi im Bereich von ca. 100 bis 120 km/h