Als die Patrouille auf den S.________ (Automarke) aufgeschlossen hatte, bog der Lenker, [der Beschuldigte] von der D.________strasse – in Missachtung des Signals «Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder» (SSV 2.14) – in die E.________gasse ab. Als die Patrouille den Beschuldigten dort mittels Matrix «Stopp Polizei» zur Anhaltung aufforderte, bog dieser nach rechts zurück Richtung D.________strasse ab, beschleunigte seinen Personenwagen stark und kehrte nach links abbiegend zurück auf die D.________strasse, worauf die Polizei die besondere Warnvorrichtung einschaltete und umgehend die Verfolgung aufnahm.