7. Qualifizierte grobe Verkehrsregelverletzung Gemäss Anklageschrift vom 21. Januar 2022 wurde dem Beschuldigen unter Ziff. I.1 und dem Titel «Qualifiziert grobe, evtl. teilweise grobe einfache Verkehrsregelverletzung, alles mehrfach begangen» folgendes Verhalten zur Last gelegt (pag. 1234 ff.): Als die Polizei um ca. 17.50 Uhr mit ihrem angeschriebenen Patrouillenfahrzeug von Q.________ (Ort) herkommend über die D.________strasse Richtung R.________ (Ortschaft) fuhr, meldete das System «Catchken» (automatisches Kontrollschildererkennungssystem) ca. auf der Höhe der Liegenschaft D.________strasse 110, dass der dunkelgraue S._____