1. Der gegenüber A.________ mit Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 12.04.2016 (BM 16 14048) für eine Geldstrafe von 12Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF360.00, gewährte bedingte Vollzug sei zu widerrufen. Die Strafe sei zu vollziehen. 2. Der gegenüber A.________ mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 24.07.2019 (PEN 18 885) für eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten gewährte bedingte Vollzug sei zu widerrufen. Die Strafe sei zu vollziehen. III.