3. A.________ sei betreffend das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 24. Juli 2019 (PEN 18 885) zu verwarnen und die Probezeit sei um 1 Jahr zu verlängern. 4. A.________ sei betreffend das Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 12. April 2016 (BM 16 14048) zu verwarnen. 5. Die beschlagnahmten Gegenstände und Vermögenswerte seien zur Vernichtung einzuziehen. 6. Das erstellte DNA-Profil und die erkennungsdienstlichen Daten seien nach Ablauf der entsprechenden Fristen zu löschen und die dazu notwendigen Zustimmungen zu erteilen. 7. Die Verfahrenskosten seien nach Gesetz zu verteilen.