1552 ff.). Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte mit Eingabe vom 18. September 2023 kein Nichteintreten auf die Berufung und verzichtete auf eine Anschlussberufung (pag. 1563 f.). Am 5. September 2024 fand vor der 1. Strafkammer die Berufungsverhandlung statt (pag. 1623 ff.).