2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 2. Februar 2023 fristgerecht Berufung an (pag. 1461). Mit Verfügung vom 7. August 2023 (pag. 1538 f.) stellte die Vorinstanz den Parteien die schriftliche Urteilsbegründung vom 4. August 2023 zu (pag. 1470 ff.). In der fristgerecht eingereichten Berufungserklärung vom 25. August 2023 beschränkte der Beschuldigte seine Berufung auf die Bemessung der Strafe und die Anordnung von Massnahmen sowie die Frage des Widerrufs der beiden bedingt ausgesprochenen Strafen (pag. 1552 ff.).