3. Der beschlagnahmte Bargeldbetrag von CHF 9'487.90 wird eingezogen (Art. 70 Abs. 1 StGB) und zur Deckung der Verfahrenskosten verwendet (Art. 442 Abs. 4 StPO). 4. Dem zuständigen Bundesamt wird die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN________ nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt (Art. 16 Abs. 4 i.V.m. Art. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG). 5. Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst wird die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt (Art. 354 Abs. 4 lit. a StGB i.V.m. Art. 16 Abs. 4 i.V.m. Art. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG).