2. Der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Region Bern-Mittelland vom 26. März 2021 gegen den Gesuchsgegner wird aufgehoben und die Sache zur Neubeurteilung an die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland zurückgewiesen. 3. Die Kosten des Revisionsverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, trägt der Kanton Bern. 4. Zu eröffnen: - dem Verurteilten/Gesuchsgegner - der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland, v.d. Staatsanwältin D.________ - der Generalstaatsanwaltschaft