3 können wie schwere Verbrechen (HEER/COVACI, in: Basler Kommentar, Strafprozessordnung/Jugendstrafprozessordnung, 3. Aufl. 2023, N. 34 zu Art. 410). Die Frage nach der objektiven Möglichkeit einer früheren Kenntnisnahme wird im Regelfall nicht gestellt. Nicht von Bedeutung ist entsprechend, ob das Gericht resp. die Staatsanwaltschaft effektiv um eine Tatsache hätte wissen können oder nicht (Heer/Covaci, in: Basler Kommentar, Strafprozessordnung/Jugendstrafprozessordnung, 3. Aufl. 2023, N. 40 zu Art. 410).