4. A.________ sind die ihm im Verfahren BM 21 7798 auferlegten Verfahrenskosten von CHF 300.00 und die Verbindungsbusse von CHF 200.00, insgesamt ausmachend CHF 500.00, von der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland zurückzuerstatten, soweit diese bereits bezahlt worden sind.