1. Mit Strafbefehl vom 26. März 2021 (BM 21 7798) verurteilte die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft), A.________ (nachfolgend: Gesuchsgegner) wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Missbrauch von Ausweisen und Kontrollschildern (Nichtabgabe von Ausweisen und Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung) zu einer Geldstrafe von 5 Tagessätzen zu je CHF 60.00, ausmachend CHF 300.00. Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben, unter Ansetzung einer Probezeit von 3 Jahren.