1. Zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu CHF 180.00, ausmachend total CHF 9'000.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. 2. Zur Bezahlung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 4'908.75. 3. Zur Bezahlung der anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 6'000.00, ausmachend CHF 2'500.00.