Das Strafverfahren gegen ✝A.________ wegen Misswirtschaft und Unterlassung der Buchführung wird infolge Versterbens von ✝A.________ eingestellt. II. 1. Die anteilsmässig auf ✝A.________ entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 4'908.75 trägt der Kanton Bern. 2. Die anteilsmässig auf ✝A.________ entfallenden oberinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 6'000.00, ausmachend CHF 1'000.00, trägt der Kanton Bern. III. Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung von ✝A.________ durch Rechtsanwalt B.________ wird für das oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: