Bei einem Freispruch trägt grundsätzlich der Kanton Bern die Verfahrenskosten (Art. 423 Abs. 1 StPO). Die Vorinstanz hat die erstinstanzlichen Verfahrenskosten auf insgesamt CHF 39'270.00 (sich zusammensetzend aus Kosten der Voruntersuchung von CHF 31'200.00, Kosten der erstinstanzlichen Hauptverhandlung von CHF 8'000.00 und Zeugengeld für AF.________ von CHF 70.00) festgelegt und diese sämtlichen vor der Vorinstanz beschuldigten Personen je im Umfang von 1/8, ausmachend CHF 4'905.75, zur Bezahlung auferlegt (pag. 18 950 ff., S. 156 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).