92 kommen von CHF 10'100.00 auszugehen, wobei unter Berücksichtigung der Pauschalabzüge und der Unterstützungsabzüge (für zwei Kinder) ein Tagessatz von CHF 180.00 resultiert. 29.6 Vollzugsform Mit Blick auf das Verschlechterungsverbot ist die Geldstrafe bedingt auszusprechen (Art. 42 Abs. 1 StGB) und die Probezeit auf das Minimum von zwei Jahren festzusetzen (Art.