29.4 Fazit Es resultiert eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen. 29.5 Höhe des Tagessatzes Gestützt auf die aktuellen Angaben zu den finanziellen Verhältnissen des Beschuldigten 3 (pag. 19 450 und E. 29.2.1 hiervor) ist von einem monatlichen Nettoein-