19 469 Z. 110). Die Ausbildungszulagen für die Kinder gingen an seine Frau (pag. 19 469 Z. 89). Was die Unterstützung seiner Kinder angeht, präzisierte der Beschuldigte 3 vor oberer Instanz, dass der älteste Sohn nun finanziell selbständig sei; den anderen beiden, die in Ausbildung seien, bezahle er noch alle Rechnungen (pag. 19 469 Z. 119 f. und pag. 19 470 Z. 138). Auch der Beschuldigte 3 ist nicht vorbestraft (pag. 19 392). Das Vorleben und die aktuellen Verhältnisse des Beschuldigten sind ebenfalls geordnet und somit neutral zu werten.