Auch der Beschuldigte 3 handelte mit Eventualvorsatz, was mit einer Reduktion von 20 Strafeinheiten berücksichtigt wird. Auch seine Beweggründe sind angesichts der prekären Lage der O.________ (Sportclub) AG nur schwer nachvollziehbar. 29.1.3 Fazit Tatverschulden Wie beim Beschuldigten 2 erachtet die Kammer mit Blick auf die obigen Ausführungen zu den objektiven und subjektiven Tatkomponenten auch hier eine Strafe von 120 Strafeinheiten als angemessen. 29.2 Täterkomponenten 29.2.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Die Vorinstanz hat das Vorleben des Beschuldigten 3 zutreffend wie folgt zutreffend zusammengefasst (pag.