28.2 Täterkomponenten 28.2.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Die Vorinstanz hat das Vorleben des Beschuldigten 2 zutreffend wie folgt zusammengefasst (pag. 18 946, S. 152 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung [Hervorhebungen im Original]): An der Hauptverhandlung vom 06.06.2023 gab er zu Protokoll, er sei in CM.________ (Ortschaft) geboren und bis zu seinem 16. Lebensjahr dort auch aufgewachsen, dann sei er mit den Eltern nach CN.________ (Ortschaft) gezogen. Seine Kindheit und Jugend seien normal gewesen. Er habe in CO.________ (Ortschaft) BWL studiert mit der Vertiefung Wirtschaftsprüfung und Beratung.