28. Strafzumessung betreffend den Beschuldigten 2 28.1 Tatkomponenten 28.1.1 Objektive Tatkomponenten Geschütztes Rechtsgut von Art. 165 StGB sind die Zugriffsrechte der Gläubiger auf das dem Zwangsvollstreckungsverfahren unterliegende Vermögen des Schuldners sowie das Zwangsvollstreckungsverfahren als Teil der Rechtspflege. Das Ausmass des verschuldeten Erfolgs ist nicht unerheblich. Der Beschuldigte 2 wäre gehalten gewesen, ab November 2015 die Überschuldungsanzeige beim Konkursrichter einzureichen. Indem er die Bilanz zu spät deponierte, verschlechterte sich die Vermögenslage der O.________ (Sportclub) AG erheblich.