Gesuchstellerin auch im öffentlichen Interesse liegen würde. Im Übrigen sind Lohnforderungen von Arbeitnehmern im Umfang von vier Monaten auch dann durch Insolvenzentschädigungen gedeckt, wenn im Nachlassstundunsverfahren die (provisorische) Stundung bewilligt wird (Art. 51 ff. i.V.m. Art. 57 AVIG).