am 25.04.2016 abgeschlossener Übernahmekaufvertrag der Aktien der O.________ (Sportclub) AG zum Preis von CHF 800'000.00 von 7'172 Stimmrechten, was einem Stimmanteil von 51.2 % entspricht, zahlbar per 29.04.2016 in Form eines Bankcheckes. Unter diesen Umständen erscheint ein Stundungsvergleich nicht zum vorneherein ausgeschlossen und es rechtfertigt sich jedenfalls eine nähere Prüfung der Sanierungsaussichten; ganz abgesehen davon, dass sich dadurch die Situation der Gläubiger nicht verschlechtern dürfte und eine Sanierung der Schuldnerin/Gesuchstellerin auch im öffentlichen Interesse liegen würde.