In diesem Zusammenhang könnte in einem Nachlassverfahren sodann auch eine allfällige Übernahme bestimmter Teile der bisherigen Schuldnerin/Gesuchsgegnerin durch eine neue Trägerschaft geprüft werden. Anlässlich der Gerichtsverhandlung vom 05.04.2016 (CIV 16 1064) stellte AF.________ als Verwaltungsratspräsident der Schuldnerin/Gesuchsgegnerin zudem in Aussicht, ein Investor würde per 06.04.2016 sowie per 30.04.2016 je eine Million Franken einwerfen sowie eine Bankgarantie im Umfang von einer weiteren Million Franken bereitstellen.