83 in die genannten Dokumente noch deutlicher geworden wäre, wie ernst die Lage und wie wichtig das Darlehen von AF.________ für das Fortbestehen der O.________ (Sportclub) AG war. Dass eine Lizenzverweigerung das Ende bedeutet hätte, muss den Beschuldigten bewusst gewesen sein und wurde vom Beschuldigten 3 denn auch bestätigt (pag. 19 475 Z. 374 ff.). Die Beschuldigten machen weiter geltend, sogar der Richter sei im April 2016 noch von Sanierungsaussichten ausgegangen, ansonsten er die Nachlassstundung nicht gewährt hätte.