Dem ist entgegenzuhalten, dass die R.________ (Liga) bei ihrer Lizenzvergabe einem anderen Prüfungsstandard verpflichtet ist, ihr keine Pflicht zur Benachrichtigung des Richters zukommt und sie dennoch bereits den Mahnfinger erhob. Wie die Beweiswürdigung gezeigt hat, knüpfte sie die Vergabe der Lizenz für die Saison 2015/2016 denn auch an Auflagen, darunter der Nachweis der Einzahlung des Darlehens von AF.________ und eine vierteljährliche Rechenschaftspflicht. Die Beschuldigten durften folglich mitnichten darauf schliessen, der Erhalt der Spiellizenz entlaste sie, zumal bei Einsicht