(Sportclub) AG amteten, wären vorliegend somit unter allen Titeln verpflichtet gewesen, den Verwaltungsrat zur Deponierung der Bilanz aufzufordern bzw. bei Nichtfolgegebung an dessen Stelle den Richter selbst zu benachrichtigen. Indem die Beschuldigten dies auch nach der gescheiterten Sanierungsmassnahme sowie bleibender Passivität des Verwaltungsrats unterliessen und schliesslich erst am 14. April 2016 an den Richter gelangten, verletzten sie ihre Pflichten gemäss Art. 729c OR und verschleppten dadurch den Konkurs. Sie haben damit arg nachlässig im Sinne von Art. 165 StGB gehandelt.