Um die gesetzlichen Vorschriften zur Revision zu konkretisieren, wurden in Selbstregulierung von den grossen Fachverbänden diverse Standesregeln eingeführt. Namentlich handelt es sich dabei um die «Schweizer Prüfungsstandards (PS)» und um den «Standard zur Eingeschränkten Revision (SER)». Diese Regeln sind für Mitglieder der Berufsverbände verbindlich.