80 AF.________ als Verwaltungsratspräsident und Schuldner der Darlehensforderung darüber hinaus auch telefonisch und schriftlich in regem Kontakt standen. Sie können somit nicht geltend machen, sie hätten täglich das Postfach des O.________ (Sportclub) AG leeren müssen, um die Bedingungserfüllung zu überprüfen, was unzumutbar gewesen wäre. Im Weiteren und insbesondere haben die Beschuldigten es aus unerklärlichen Gründen auch unterlassen, AF.________ schon vor ihrem Verzicht auf die Überschuldungsanzeige im August 2015 ordentlich auf seine Bonität zu prüfen.