Hinzu kommt vorliegend, dass die Beschuldigten bereits bei der Erarbeitung der Finanzierungserklärung massgeblich beteiligt waren, indem sie eine zuerst von AF.________ vorgeschlagene Zahlungsfrist bis 31. Dezember 2015 als zu lange ansahen und auf deren vertragliche Vorverschiebung auf 31. Oktober 2015 beharrten, auch nach der Review vom 24. August 2015 weiterhin in die Geschäfte der O.________ (Sportclub) AG eingebunden waren, an Sitzungen teilnahmen und mit