___ (Sportclub) AG zu verhindern. Die Beschuldigten weisen diesen Vorwurf zurück und machen geltend, es sei nicht an ihnen gewesen, die Sanierungsmassnahmen zu überprüfen. Hierzu ist Folgendes festzuhalten: Es ist zutreffend, dass das Vorschlagen und Umsetzen von Sanierungsmassnahmen grundsätzlich Aufgaben des Verwaltungsrates sind. Stellt die Revisionsstelle aber eine offensichtliche Überschuldung fest und sieht sie auf Grund von daraufhin vorgeschlagenen Sanierungsmassnahmen von der Durchsetzung der Überschuldungsanzeige ab, so muss die Überprüfung der Qualität dieser Massnahmen selbstredend in ihren Aufgabenbereich fallen.