78 der Höhe von CHF 500'000.00 durch AF.________, welche Hauptgrund für das Zuwarten mit der Überschuldungsanzeige war – erfolgte innert Frist bis zum 31. Oktober 2015 nicht. Die O.________ (Sportclub) AG war folglich auch zu diesem Zeitpunkt noch überschuldet; alleine der Rangrücktritt auf einem Darlehen, welches noch gar nicht (vollständig) geleistet wurde, reicht nicht aus.