24. Subsumtion 24.1 Objektiver Tatbestand Um Wiederholungen zu vermeiden, sei eingangs erwähnt, dass die nachfolgenden Ausführungen zum objektiven Tatbestand die Beschuldigten 2 und 3 gleichermassen betreffen, da sie im Wesentlichen gemeinsam handelten und die relevanten Dokumente der Revisionsstelle beide unterzeichneten. Über die O.________ (Sportclub) AG wurde am 7. Juni 2016 mit Wirkung ab dem 9. Juni 2016 der Konkurs eröffnet (pag. 04 001 024 ff.), womit die objektive Strafbarkeitsbedingung gegeben ist.